Tauglichkeit

Die folgenden Angaben sind unvollständig und lediglich ein grober Anhalt; sie sind ohne Gewähr, weder für den neuesten Stand, noch für die Richtigkeit überhaupt.
Der Fliegerarzt ist bei seiner Entscheidung an die Richtlinien für die Tauglichkeitsfeststellung, veröffentlicht in den Nachrichten für Luftfahrer II, gebunden.
Glücklicherweise treten nur selten Probleme auf, die zur Ablehnung des Bewerbers führen.